Einmal hier, einmal da und dann dort bitte nochmal. Ach ja, und die Verschwiegensheitserklärung bitte noch.
Was mir neu war: Beim Übergang von der Subunternehmerschaft in die Festanstellung beim gleichen Brötchengeber, muß das Arbeitsverhältnis 14 Tage ruhen.
Zwangsurlaub ab Mitte September – und den werde ich nutzen.